Impressumsangaben

Greenland Seafood Europe GmbH
Eduard-Schopf-Allee 1
D-28217 Bremen, Deutschland

Telefon: +49 421 839 62 0
Telefax: +49 421 839 62 59
E-Mail: contact@greenlandseafood.eu

Geschäftsführer:
Patrick Barinet

Erfüllungsort:
D-28217 Bremen

Gerichtsstand:
Amtsgericht Bremen

Gerichtsort:
28195 Bremen

Handelsregister:
HRB 16687, Amtsgericht Bremen

Umsatzsteuer-ID:
DE 115 171 421

Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG:
Patrick Barinet

Webmaster: wilit@greenlandseafood.eu

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Aufträge, wenn zuvor ein eindeutiger Hinweis auf die Einbeziehung der AGB erfolgt ist, selbst wenn sie vorher nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Von diesen AGB abweichende oder sie ergänzenden Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, außer Ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

1.2 Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist deutsch. Im Falle von Streitigkeiten gilt ausschließlich die deutsche Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Lieferbedingungen

2.1 Die Leistung erfolgt für Frischware ab einer Mindestmenge von 75 kg bzw. bei Tiefkühlware ab 500 kg Nettogewicht frei Haus. Für geringere Liefermengen werden Frachtkostenzuschläge entsprechend der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Leistungsmöglichkeiten und Einschränkungen der zu liefernden Mengen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Ware gem. § 377 HGB. Gewichts- und Mengendifferenzen und/oder Mängelrügen müssen sofort bei Übernahme der Ware schriftlich geltend gemacht und der Auftragnehmerin Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben werden. Reklamationen müssen spätestens innerhalb 24 Stunden geltend gemacht werden.

2.3 Beanstandungen befreien nicht von der Verpflichtung zur sachgemäßen Behandlung der Ware. Wird die Ware nicht entsprechend den vorgegebenen Anweisungen / Richtlinien behandelt, so erlöschen jegliche Sachmangelansprüche. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport führende Person übergeben worden ist.

2.4 Wenn die Versendung aus dem Lager der Auftragnehmerin unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur unerheblicher Abweichung von der Verwendbarkeit.

2.5 Liefertermine sind unverbindlich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag und gibt ihm keinen Anspruch auf Schadensersatz aus irgendeinem Grunde. Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur zurücktreten, wenn die Auftragnehmerin die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Der Auftraggeber hat sich innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach Aufforderung der Auftragnehmerin zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

2.6 Der Abschluss des Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht ordnungsgemäßer oder nicht vollständiger Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Greenland Seafood Europe GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.7 Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, wie auch Wagen- und Brennstoffmangel sowie Störungen bei Zulieferungsbetrieben, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern, eingetretene Störungen und ihre Auswirkungen befreien die Auftragnehmerin von ihrer Lieferungspflicht für die Dauer der Störung und ihrer Auswirkung.
Die Auftragnehmerin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, Gewährleistungsansprüche gegen die Auftragnehmerin stehen nur dem unmittelbaren Auftragnehmer zu und sind nicht abtretbar. Ansprüche gegen die Auftragnehmerin auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leistung wegen Verzögerungen werden bei Verschulden und bei Nachweis auf maximal € 5.000,00 beschränkt. Eine weitergehende Haftung wegen Verzögerung wird ausgeschlossen.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur restlosen Begleichung sämtlicher, auch der künftig anstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber darf sie zwar im normalen Geschäftsgang veräußern, sie jedoch weder verpfänden, noch sicherungsübereignen oder über sie in sonstiger Weise verfügen. Die Auftragnehmerin ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder bei Zahlungsverzug sowie bei Antrag auf Eröffnung des Konkurs oder Vergleichsverfahrens berechtigt, die Ware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung insoweit zurückzuverlangen, als es zur Deckung aller ihrer Forderungen erforderlich erscheint. Sie ist zu diesem Zweck berechtigt, die Räume durch die von ihr bevollmächtigten Personen betreten zu lassen, in denen die Ware einlagert wird.

3.2 Wird die Ware ganz oder teilweise weiterveräußert, so gehen alle aus dem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen zur Sicherung auf die Auftragnehmerin über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung mit dem Auftraggeber oder dem Dritten bedarf.

3.3 Auf Verlangen der Auftragnehmerin hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Schuldner der abgetretenen Forderung unverzüglich mitzuteilen; die Auftragnehmerin kann den Schuldnern die Abtretung anzeigen.

3.4 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn die einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Eigentumsvorbehalt an der Ware ist in der Ware auflösend bedingt, so dass mit vollständiger Erfüllung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Auftraggeber übergeht.

4. Zahlungsbedingungen

Alle Preise berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu leisten. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist auf anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen Greenland Seafood Europe sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder im Übrigen durch grobes Verschulden verursacht wurde. Sofern kein grobes Verschulden eines Geschäftsführers oder Leitenden Angestellten vorliegt, ist dabei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt. Eine Haftung nach dem Produktionshaftungsgesetz oder für Personenschäden bleibt unberührt.

6. Datenschutz

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

7. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1 Ergänzend gelten die gesetzlichen Regeln des BGB und HGB. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen. Für die vorliegenden Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht.

7.2 Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Sind einzelne dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder Teile davon unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.